Fragen an die Parteien

Freizeit und Familie

Freizeit und Familie

Ein gutes Leben hängt wesentlich damit zusammen, Arbeit und Freizeit gut vereinbaren zu können. ArbeitnehmerInnen brauchen in allen Lebensphasen faire Regelungen, die ihnen Gestaltungsspielraum geben. Die Einführung des 12-Stunden-Tags unter der ehemaligen schwarz-blauen Regierung hat die beruflichen Belastungen für ArbeitnehmerInnen massiv erhöht. Die Anzahl der Überstunden steigt. Oft bleiben den ArbeitnehmerInnen nur wenig bis keine Erholungszeiten, und die überlangen Arbeitszeiten machen auf Dauer nicht nur müde, sondern krank.

Der ÖGB fordert daher neue Arbeitszeitmodelle, die unterschiedliche Lebensumstände berücksichtigen und mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen, wie beispielsweise einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. In einigen Branchen haben es die Gewerkschaften bereits geschafft, die 4-Tage-Woche und die 6. Urlaubswoche fix im Kollektivvertrag zu verankern – darüber hinaus braucht es einen Rechtsanspruch auf die 4-Tage-Woche und die Einführung einer 6. Urlaubswoche für alle ArbeitnehmerInnen.

SPÖ, Grüne, Liste Jetzt, KPÖ und Wandel unterstützen diese ÖGB-Forderungen – ÖVP, FPÖ und NEOS lehnen die Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich sowie den Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ab. Die Begründungen dafür sind unterschiedlich. So meinen die NEOS, eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich sei „ökonomisch unverantwortlich“, die FPÖ hingegen meint, dass Arbeitszeitverkürzung keine neuen Arbeitsplätze schaffe.

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Das Berufsleben ist oft anstrengend. Mit zunehmendem Alter, mit Pflege oder Betreuungspflichten werden die Belastungen körperlich und auch geistig spürbarer. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, Arbeitsbelastungs- und Arbeitszeitmodelle einzuführen, die unterschiedliche Lebensumstände berücksichtigen.
Sollen die im Herbst 2018 in Kraft getretene Regelungen zum 12-Stunden-Tag/ zur 60-Stunden-Woche wieder rückgängig gemacht werden?
Sind Sie für eine sechste Urlaubswoche für alle ArbeitnehmerInnen?
Die letzte gesetzliche Arbeitszeitverkürzung auf 40 Stunden pro Woche war 1975. Sind Sie für eine neuerliche Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich?
Soll es einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit geben?
Sind Sie dafür, dass Sonntagsarbeit auf jene Bereiche beschränkt ist, wo es für den Erhalt des öffentlichen Lebens notwendig ist (Pflege, öffentliche Sicherheit, etc.)?
Überstunden sollen die Ausnahme und nicht die Regel sein. Dazu sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Einführung eines „Überstundeneuro“ – jeder Arbeitgeber bezahlt einen Euro pro Überstunde).
Sind Sie dafür, den selbstbestimmten Verbrauch von Zeitguthaben gesetzlich abzusichern?
Sollen ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch auf eine 4-Tage Woche haben?
Zum Schutz der ArbeitnehmerInnen muss es viel mehr Kontrollen und wirksame Sanktionen für Unternehmen zur Einhaltung von Arbeitszeiten und Löhnen bzw. bei Gesetzesverstößen geben.
LeiharbeitnehmerInnen sollen nach 12 Monaten Beschäftigung im selben Betrieb Anspruch auf Übernahme in die Stammbelegschaft haben.
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Das Berufsleben ist oft anstrengend. Mit zunehmendem Alter, mit Pflege oder Betreuungspflichten werden die Belastungen körperlich und auch geistig spürbarer. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, Arbeitsbelastungs- und Arbeitszeitmodelle einzuführen, die unterschiedliche Lebensumstände berücksichtigen.
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Sollen die im Herbst 2018 in Kraft getretene Regelungen zum 12-Stunden-Tag/ zur 60-Stunden-Woche wieder rückgängig gemacht werden?
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Sind Sie für eine sechste Urlaubswoche für alle ArbeitnehmerInnen?
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Die letzte gesetzliche Arbeitszeitverkürzung auf 40 Stunden pro Woche war 1975. Sind Sie für eine neuerliche Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich?
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Soll es einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit geben?
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Sind Sie dafür, dass Sonntagsarbeit auf jene Bereiche beschränkt ist, wo es für den Erhalt des öffentlichen Lebens notwendig ist (Pflege, öffentliche Sicherheit, etc.)?
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Überstunden sollen die Ausnahme und nicht die Regel sein. Dazu sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Einführung eines „Überstundeneuro“ – jeder Arbeitgeber bezahlt einen Euro pro Überstunde).
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Sind Sie dafür, den selbstbestimmten Verbrauch von Zeitguthaben gesetzlich abzusichern?
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Zum Schutz der ArbeitnehmerInnen muss es viel mehr Kontrollen und wirksame Sanktionen für Unternehmen zur Einhaltung von Arbeitszeiten und Löhnen bzw. bei Gesetzesverstößen geben.
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LeiharbeitnehmerInnen sollen nach 12 Monaten Beschäftigung im selben Betrieb Anspruch auf Übernahme in die Stammbelegschaft haben.
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